Erstellung eines Markwertgutachtens nach dem Wertermittlungsverfahren
- Vergleichs-,Ertrags-und Sachwertverfahren nach ImmoWertV2010
Wofür ein Gutachten:
- Bank - Finanzierung (Liquiditätsprüfung)
- Gericht - Erbschaftsangelegenheiten, Scheidung , Verwertung
- Kauf oder Verkauf
Der Wert der Immobilie ist abhängig von:
- Lage des Grundstücks ( Bundesland, Stadt, Ortsteil , Lage …)
- Ausstattung des Gebäudes ( besondere Einrichtungen offener Kamin, Sauna, Garage Carport..)
- Geschossflächen ( Haus mit 1 , 1,5 oder 2 Etagen, mit oder ohne Keller…)
- Alter, Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer
- Außenanlagen
- Baupreisindex
- usw.
Der Verkehrswert ( Marktwert) § 194 BauGB„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
DEKRA ZERTIFIZIERTER
SACHVERSTÄNDIGER D1 FÜR
IMMOBILIENBEWERTUNG
Zur Erstellung eines Gutachtens (Privat-, Gerichts,- Schieds- oder Versicherungsgutachten)
stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.